Der Ablauf eines Prozesses wird durch die verschiedenen Prozessordnungen (Zivil-/, Strafprozessordnung, Sozialgerichtsgesetz, Verwaltungsgerichtsordnung, Arbeitsgerichtsgesetz) bestimmt. Das dies auch mit Bezug auf Fußball geht, zeigt das AG Köln im Urteil vom 30.07.1993 – 266 C 162/93 - schon mit seinem Tenor: „Ein Verkehrsunfallprozess wird nach denselben Regeln gespielt wie ein Fußballspiel. Sein Ausgang hängt nicht von der zufälligen Anzahl der Zeugen ab, die eine Partei zu Unfallzwecken mit sich fahren lässt, sondern von der Anzahl der Frei- wie Eigentore, die die Unfallbeteiligten schießen. Ob ein Tor gefallen ist oder nicht, entscheidet der Schiedsrichter, der im Zweifel die maßgebende Flensburger Punkte-Tabelle anzuwenden hat.“