... wenn man sich an die vom BGH aufgestellten Regeln hält. Eine Dashcam genügt dann den Anforderungen an den Datenschutz, wenn sie die Aufzeichnungen in kurzen Zeitabständen permanent überschreibt und erst bei Kollisionen oder starken Verzögerungen des Fahrzeuges die Aufzeichnungen dauerhaft speichert. Dies entschied der BGH, Urteil vom 15.05.2018, Az. VI ZR 233/17.