Das Sozialgericht Karlsruhe entschied mit Beschluss am 11.02.2021 - Az. S 12 AS 213 /21 ER - in einem Eilverfahren, dass bis zum Sommeranfang am 21.06.2021 das Jobcenter wöchentlich allen ALG2-Leistungsberechtigten (Hartz-IV-Empfängern) 20 FFP2-Masken zur Verfügung stellen muss oder das Jobcenter monatlich 129 € zusätzlich zahlen muss. Die Entscheidung ist rechtskräftig.