Mittwoch, 27. Januar 2021

Anspruch auf gleiches Entgelt für Frauen nun leichter einklagbar

Das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urt. v. 21.01.2021 - 8 AZR 488/19) hat entschieden, dass bei geringerem Entgelt einer Frau gegenüber dem Vergleichslohn einer männlichen Person regelmäßig widerlegbar vermutet wird, dass die Frau wegen ihres Geschlechts benachteiligt wird.

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Dienstag, 4. Juni 2019

Mehr Urlaub in der Elternzeit?

Die Optimierungswelle hält an. Wie man geschickt den Anspruch auf Elternzeit urlaubsrechtlich optimieren kann:

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Donnerstag, 8. November 2018

Neues vom Europäischen Gerichtshof zum Urlaub

Nicht genommener Urlaub verfällt nicht ohne weiteres und der Anspruch ist vererbbar:

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Donnerstag, 2. August 2018

Auf- oder Abrunden bei Bruchteilen von Urlaubstagen

Ausnahmen ist § 5 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)

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Mittwoch, 7. Februar 2018

Wann sind Vertragsstrafen im Arbeitsrecht unwirksam?

Die meisten Arbeitsverträge sehen inzwischen Vertragsstrafenregelungen, häufig in Höhe eines halben oder ganzen Bruttomonatsentgeltes, vor. Dies beinhaltet z. B. unentschuldigtes Fehlen, Nichtantritt der Arbeitsstelle bei Vertragsbeginn, Vorliegen eines Grundes für eine fristlose Kündigung oder Nichteinhaltung der Kündigungsfrist. Besonders in der Leiharbeit und im Reinigungsgewerbe sind die Unternehmen schnell dabei, eine Vertragsstrafe vom betroffenen Arbeitnehmer einzufordern. Da die Regelungen in den Arbeitsverträgen die Arbeitgeber oft übersichern, hat das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil die Kriterien für die Unwirksamkeit einer arbeitsrechtlichen Vertragsstrafenregelung festgelegt, vgl. BAG, Urteil vom 24.08.2017 - 8 AZR 378/16.

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Donnerstag, 14. Dezember 2017

Rechtsmißbräuchliche Befristung bei wiederholt befristeten Arbeitsverträgen

Das weitere Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG), Urteil vom 17.05.2017 - 7 AZR 420/15, zeigt eine Konkretisierung der Bedingungen für die Annahme von Rechtsmißbrauch bei Befristungen.

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Mietvertrag kann nicht die gesetzliche Verjährung verlängern

Die Ansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren nach 6 Monaten, so der BGH in einem neueren Urteil. Vgl. Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 08.11.2017 - VIII ZR 13/17.

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