Susanne G. E. RichwienGedanken rund ums Recht2024-02-13T17:56:39+01:00Susanne G. E. Richwienurn:md5:829961f03533d7775b54bdff4916c0d3DotclearKündigung und Arbeitsunfähigkeiturn:md5:83c7715db441e0e5a51aae9ddb3494292024-02-01T17:48:00+01:002024-02-01T18:12:40+01:00SusanneArbeitsrechtAblaufAnspruchAnsprücheArbeitgeberArbeitnehmerarbeitsfähigArbeitsunfähigkeitArbeitsunfähigkeitsbescheinigungArztAttestBAGBeweismittelBundesarbeitsgerichtDauerDiagnoseEFZGentbindenEntgeltfortzahlungEntgeltfortzahlungsgesetzEntscheidungICD-10IdentitätIndizIndizwirkungJahreKodierungKombinationKrankheitkrankheitsbedingtKrankschreibungKündigungKündigungsfristKündigungszugangmißbräuchlichMöglichkeitProzessRichtigkeitSchleimbeutelentzündungSchweigepflichtVortragZweifelärztlich<p>Wenn die Arbeitsunfähigkeit nach der Kündigung beginnt und mit dem Ablauf der Kündigungsfrist endet.</p> <p>Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit in der Kündigungsfrist wird in den letzten Jahren immer heftiger geführt.</p>
<p>Die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) das zentrale Beweismittel für die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit.</p>
<p>Schon mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 08.09.2021 - 5 AZR 149/21 - verweigerte das BAG dem Kläger die Entgeltfortzahlung, da die Krankschreibung kurz nach Kündigungszugang begann und genau zum Ende der Kündigungsfrist endete. Wenn ein solches Indiz vom Arbeitgeber im Prozess als mißbräuchlich gerügt wird, dann bleibt dem Arbeitnehmer nur die Möglichkeit, seinen behandelnden Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden und zu den Diagnosen vorzutragen. Wenn dies nicht erfolgt, dann wird der Prozess wegen der Indizwirkung der zeitlichen Identität verloren gehen.</p>
<p>Das bedeutet, der Arbeitnehmer muss die Kodierung nach ICD-10 offenlegen. Ein Ansatzpunkt für den Arbeitgeber ergibt sich dann, wenn die kodierte Diagnose in Kombination mit der Dauer der Arbeitsunfähigkeit Zweifel an der Richtigkeit des Attests wecken kann. Kann dies der Arbeitnehmer vortragen, dann bekommt er auch seine Entgeltfortzahlung, wie das BAG am 28.06.2023 - 5 AZR 335/22 - entschied. Hier hatte der Arbeitnehmer Schulterschmerzen und eine Schleimbeutelentzündung und war nicht arbeitsfähig.</p>https://blog.ra-richwien.de/index.php?post/2024/02/01/K%C3%BCndigung-und-Arbeitsunf%C3%A4higkeit#comment-formhttps://blog.ra-richwien.de/index.php?feed/atom/comments/80Rückwärtsfahren in Einbahnstraße verbotenurn:md5:b1f940ebd027c37b1df402450c06b9d52024-02-01T17:27:00+01:002024-02-01T17:47:04+01:00SusanneVerkehrsrechtandererAnscheinsbeweisAnsichtAnsprücheAusfahrerausgelegtAusparkenderAutobefahrenbesondereBGHBundesgerichtshofEinbahnstraßeerlaubtFahrtrichtungFallfließendGrundstückkollidiertMeterMomentnachweisenParklückeParkplatzProzessRangierenrechnenRichtungrückwärtsRückwärtseinfahrenRückwärtseinparkenRückwärtsfahrenschwersehr strengStraßeumstrittenUmständeUnfallbeteiligteunmittelbarunzulässigUrteilVerbotVerkehrverstoßenvorgeschriebenzulässigZurückfahrenden<p>Erlaubt ist nur unmittelbares Rückwärtseinparken ("Rangieren") sowie Rückwärtseinfahren aus einem Grundstück auf die Straße.</p> <p>Das Verbot des Rückwärtsfahrens wird vom Bundesgerichtshof (BGH) im Urteil vom 10.10.2023 - VI ZR 287/22 - sehr streng ausgelegt.</p>
<p>In diesem Fall hatte der eine Unfallbeteiligte mit seinem Auto die Einbahnstraße befahren. Als er zu seiner Freude einen freiwerdenden Parkplatz erspähte, fuhr er einige Meter zurück, um dem Ausparkenden Platz zu machen. In diesem Moment kollidierte er mit dem rückwärts aus einer Einfahrt ausfahrenden anderen Unfallbeteiligten. Es blieb im Prozess heiß umstritten, wer stand und wer fuhr.</p>
<p>Das Gericht warf dem Rückwärtsfahrenden vor, dass er gegen das Gebot, die Einbahnstraße nur in der vorgeschriebenen Fahrtrichtung zu befahren, verstoßen hat. Der BGH stellt fest, dass es gerade keinen Anscheinsbeweis gibt, der gegen den Ausfahrer aus dem Grundstück spricht. Er musste nach Ansicht des BGH nicht damit rechnen, dass ein anderer Teilnehmer des fließenden Verkehrs die Einbahnstraße in unzulässiger Richtung nutzt. Dies wäre nur dann zulässig, wenn "besondere Umstände" vorliegen. Diese dürften regelmäßig ohne Anscheinsbeweis für den neben der Parklücke Zurückfahrenden schwer nachzuweisen sein.</p>https://blog.ra-richwien.de/index.php?post/2024/02/01/R%C3%BCckw%C3%A4rtsfahren-in-Einbahnstra%C3%9Fe-verboten#comment-formhttps://blog.ra-richwien.de/index.php?feed/atom/comments/79Kündigungsschutz und Ansprüche aus Annahmeverzug des Arbeitgebersurn:md5:cc07023df022295135bb140a927a8f682024-02-01T17:02:00+01:002024-02-01T17:25:28+01:00SusanneArbeitsrechtAnnahmeverzugAnnahmeverzugslohnAnschlussbeschäftigungAnsprücheArbeitgeberArbeitnehmerArbeitsagenturAuskunftBAGBundesarbeitsgerichtböswilligböswilliges UnterlassenEinkommenFreistellungFreistellungserklärungJobcenterKündigungKündigungsfristKündigungsschutzklageProzessbeschäftigungRechtsprechungStellenangeboteUrteilVermittlungsangebot<p>Wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer kündigt, stellt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer meistens bis zum Ende der Kündigungsfrist frei. Das soll regelmäßig Schaden vom Betrieb fernhalten. Wenn der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage erhebt, die sich meistens länger zieht als die Kündigungsfrist, hat der Arbeitnehmer nach dem Ablauf der Kündigungsfrist Ansprüche auf Annahmeverzugslohn.</p> <p>Bisher war es relativ leicht, als Arbeitnehmer mit fachkundiger Hilfe Ansprüche auf Annahmeverzugslohn durchzusetzen. Arbeitgeber haben dem Arbeitnehmer zwar oft vorgeworfen, er habe es böswillig unterlassen, sich schnell um einen anderweitigen Verdienst ernsthaft zu bemühen. Bisher musste der Arbeitnehmer nur zumutbare Arbeit annehmen.</p>
<p>Nachdem nach Corona nun alles wieder im Laufen ist, findet erst jetzt in der Fachliteratur ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 27.05.2020 - 5 AZR 247/19 - weitreichende Beachtung. Schon 2020 änderte das BAG seine Rechtsprechung und verpflichtete den Arbeitnehmer dazu, Auskunft über die Vermittlungsangebote der Arbeitsagentur und des Jobcenters zu erteilen, wenn er Annahmeverzugslohn fordert und der Arbeitgeber für das Gericht plausibel erklärt, dass der Arbeitnehmer es böswillig unterließ, für anderweitiges Einkommen zu sorgen.</p>
<p>Nun macht das BAG eine Kehrtwende und sagt, dass dem Arbeitnehmer die Arbeiten zugemutet werden können, die ihm auch nach dem Sozialrecht (nach dem SGB) zugemutet werden können. Damit muss der Arbeitnehmer deutlich mehr Jobs annehmen als nach der bisherigen Rechtsprechung.</p>
<p>Deshalb werden Arbeitgeber künftig in der Kündigungs- und Freistellungserklärung darauf hinweisen, dass der Arbeitnehmer sich aktiv um eine Anschlussbeschäftigung kümmern muss. Das kann sogar dazu führen, dass der Arbeitgeber dem gekündigten Arbeitnehmer regelmäßig zumutbare Stellenangebote übermittelt.</p>
<p>Für den Arbeitnehmer bedeutet das, dass er solche Informationen des Arbeitgebers nicht ignorieren darf und damit rechnen muss, dass er vor Gericht nachweisen muss, wie er sich um eine neue Beschäftigung bemüht hat. Dazu gehört auch, dass der Arbeitnehmer bei Angebot des Arbeitgebers auf Prozessbeschäftigung dieses kaum mehr ablehnen kann, ohne sich in den Vorwurf des böswilligen Unterlassens zu begeben.</p>https://blog.ra-richwien.de/index.php?post/2024/02/01/K%C3%BCndigungsschutz-und-Anspr%C3%BCche-aus-Annahmeverzug-des-Arbeitgebers#comment-formhttps://blog.ra-richwien.de/index.php?feed/atom/comments/78Dashcam-Aufzeichnung bei Verkehrsunfällen immer bedeutenderurn:md5:c149732703d4ffb90ed88e0c346f1b6c2023-12-14T15:25:00+01:002023-12-14T15:49:05+01:00SusanneVerkehrsrecht<p>Die Rolle von Dashcam-Aufzeichnungen bei Verkehrsunfällen wird in den Schadenersatzprozessen immer bedeutender.</p> <p>Immer wieder wurde bisher die datenschutzrechtliche Unzulässigkeit von Dashcam-Aufnahmen betont. Dies missinterpretiert aber die Vorschriften des Datenschutzes. Dieser hat nämlich insbesondere dann nicht immer das höhere Gewicht, auch wenn dies der juristische Laie als "Totschlagargument" bei unerwünschten Videoaufzeichnungen in der Öffentlichkeit so sehen möchte. Diese Güterabwägung erfolgte erstmals im Urteil des BGH, Urt. v. 15.05.2018 - VI ZR 233/17.</p>
<p>Im Unfallhaftpflichtprozess ist kann eine Dashcam-Aufzeichnung verwertbar sein, so auch das LG Aachen, Urt. v. 06.07.2023 - 12 O 398/22. Dabei wird zunächst danach gefragt, ob andere Beweismittel vorhanden sind. Häufig sind im Verkehrsunfallprozess keine weiteren Beweismittel vorhanden, so dass der Unfallgeschädigte in Beweisnot aufgrund der Schnelligkeit des Verkehrsgeschehens wäre. Dann kommen die Dashcam-Aufzeichnungen ins Spiel. Sobald bei diesen Aufzeichnungen nur neutrale Verkehrsvorgänge dokumentiert werden (permanent aufzeichnende Videokameras, die nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums die Aufnahmen überschreiben, so dass nur die letzte Zeitspanne verfügbar ist), wird das Beweisinteresse des Unfallgeschädigten höher bewertet als das Persönlichkeitsrecht des Unfallgegners. Das Persönlichkeitsrecht des Unfallgegners wird durch die Aufzeichnung lediglich in der Sozialsphäre berührt. Schliesslich hat sich der Unfallgegner freiwillig in den öffentlichen Raum begeben, wo er von anderen auch wahrgenommen werden kann. Das Interesse des Geschädigten besteht in der tatsächlichen Unfallaufklärung bis hin zur Abwehr eines möglichen Prozessbetrugs.</p>
<p>Dass durch permanent und anlasslos aufzeichnende Videokameras in vielen Fahrzeugen eine Gefährdung für das informationelle Selbstbestimmungsrecht der anderen Verkehrsteilnehmer besteht, da durch die Möglichkeiten der Gesichtserkennungssoftware, die Weiterleitung, Zusammenführung und Verarbeitung der Daten (auch über die Cloud) vieler vorhandener Aufzeichnungsgeräte besteht, so dass in der Folge Bewegungsprofile auch unbeteiligter Personen erstellt werden können, ist keine Frage des Beweisverbots im Zivilprozess. Es ist für den Zivilprozess nicht von Bedeutung, dass Teile der Aufzeichnung, die nicht im Prozess vorgelegt werden, möglicherweise zu Eingriffen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht Unbeteiligter führen können. Hier ist der Gesetzgeber für eine Regelung zuständig, die er bisher noch nicht vorgelegt hat.</p>https://blog.ra-richwien.de/index.php?post/2023/12/14/Dashcam-Aufzeichnung-bei-Verkehrsunf%C3%A4llen-immer-bedeutender#comment-formhttps://blog.ra-richwien.de/index.php?feed/atom/comments/77Nach Corona: Arbeitgeberkündigung ungeimpften medizinischen Fachpersonals immer noch aktuellurn:md5:bbffbb0b5c66020e43e4885629bc4f562023-07-20T14:59:00+02:002023-07-20T14:21:56+02:00SusanneArbeitsrecht<p>Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hat Auswirkungen auf andere Impfungen, wie auf die Masernimpfung.</p> <p>Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied mit Urteil vom 30.03.2023 - Az. 2 AZR 309/22 - dass ein Arbeitgeber (hier ein Krankenhaus) ungeimpftes medizinisches Fachpersonal kündigen darf. Laut Ansicht des BAG verstößt die Kündigung nicht gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB. Das Gericht bestätigt vielmehr die Rechtmäßigkeit der Kündigung wegen des Schutzes besonders verletzlicher Personengruppen. Den Schutz dieser besonders verletzlichen Personengruppen sieht das Gericht bei ungeimpftem medizinischen Fachpersonal als nicht gegeben an und bejaht deshalb die Kündigung ungeimpfter Mitarbeiter in Gesundheitseinrichtungen.</p>
<p>Dieses Urteil hat weitreichende Auswirkungen: auch wenn die Corona-Impfung inzwischen kein Thema mehr ist, so ist doch eine andere Pflichtimpfung betroffen. Nach § 20 Absatz 8 Infektionsschutzgesetz (IfSG) unterliegen auch nach 1970 geborene Mitarbeiter in Krankenhäusern, Arzt- und Zahnarztpraxen, Krankenhäusern, Pflegeheimen, ambulanten Pflegediensten und weiteren medizinischen Einrichtungen regelmäßig der Impfpflicht gegen Masern.</p>https://blog.ra-richwien.de/index.php?post/2023/07/20/Nach-Corona%3A-Arbeitgeberk%C3%BCndigung-ungeimpften-medizinischen-Fachpersonals-immer-noch-aktuell#comment-formhttps://blog.ra-richwien.de/index.php?feed/atom/comments/76Arbeitnehmer müssen keine Vermittlungsprovision erstattenurn:md5:32480acb57446cb623fd06f8600795ca2023-07-06T13:56:00+02:002023-07-06T13:06:11+02:00SusanneArbeitsrecht<p>Personaldienstleistern sind keine Vermittlungsprovisionen bei vorfristiger Kündigung des Arbeitnehmers zu erstatten</p> <p>Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat im Urteil vom 20.06.2023 - 1 AZR 265/22 - entschieden, dass Arbeitnehmer nicht verpflichtet werden können, Vermittlungsprovisionen an Personaldienstleister zu erstatten, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis nicht für eine vertraglich bestimmte Zeit aufrecht erhält. Geklagt hatte ein Service-Techniker, der seinem Arbeitgeber 4.462 € erstatten sollte, die dieser an einen Personalvermittler gezahlt hatte. Der Arbeitnehmer kündigte während der Probezeit, weil ihm das Arbeitsverhältnis nicht zusagte.
Das BAG verweigerte dem Arbeitgeber die Erstattung der geforderten Vermittlungsprovisionen, wie dies auch die Vorinstanzen taten. Diese Erstattungsklausel ist unwirksam. Es liegt in der Risikosphäre der Arbeitgeber, dass sich ihre finanziellen Aufwendungen für die Personalbeschaffung möglicherweise nicht lohnen. Eine solche Erstattungsklausel benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen und würde das grundgesetzlich garantierte Rechte auf freie Wahl des Arbeitsplatzes beeinträchtigen, ohne dass dies durch begründete Interessen des Arbeitgebers gerechtfertigt wäre.</p>https://blog.ra-richwien.de/index.php?post/2023/07/06/Arbeitnehmer-m%C3%BCssen-keine-Vermittlungsprovision-erstatten#comment-formhttps://blog.ra-richwien.de/index.php?feed/atom/comments/75Keine Reservierungsgebühr für Maklerurn:md5:6891f71c345cc3e3548c56ea17ddc9e42023-04-20T14:10:00+02:002023-04-20T13:29:46+02:00SusanneZivilrecht<p>Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt die Rechte von Immobilienkäufern.</p> <p>Der BGH entschied mit Urteil vom 20.04.2023 - I ZR 113/22 - dass Immobilienmakler keine Reservierungsgebühr von Kaufinteressenten einbehalten dürfen, wenn kein Kaufvertrag zustande kommt.</p>
<p>Bisher war es ein nettes Zubrot für Immobilienmakler - und wahrscheinlich auch ein weiterer Grund, warum Immobilienmakler bei vielen ähnlich beliebt sind wie ansteckende Krankheiten - sich von Kaufinteressenten eine Reservierungsgebühr dafür zahlen zu lassen, Hierzu wurde in den Maklervertrag eine Klausel zu dieser Reservierungsgebühr aufgenommen, sobald sich die Interessenten beim Makler nach einer beworbenen Immobilie erkundigten und hierzu einen Maklervertrag abschlossen. Damit hatte der Makler bisher von jedem ernsthaften Interessenten die Reservierungsgebühr verdient, auch wenn ein Kauf nicht zustande kam. Dies war bisher nicht genau geregelt und es gab keine Rechtsprechung hierzu.</p>
<p>Eine solche Klausel zur Reservierungsgebühr benachteiligt den Kaufinteressenten unangemessen, so der BGH. Schließlich haben die Kaufinteressenten keine nennenswerten Vorteile durch die Reservierung. Ebensowenig erbringt der Makler eine Gegenleistung für die Reservierung, die eine Zahlung wert wäre. Das gilt sogar dann, wenn die Reservierungsgebühr nicht im Maklervertrag vereinbart wurde, sondern erst später in einem separaten Vertrag.</p>https://blog.ra-richwien.de/index.php?post/2023/04/20/Keine-Reservierungsgeb%C3%BChr-f%C3%BCr-Makler#comment-formhttps://blog.ra-richwien.de/index.php?feed/atom/comments/74Warum eine Vorsorgevollmacht wichtig isturn:md5:5f75275cc4630cbdd86022d1990f3ace2023-04-19T17:14:00+02:002023-04-19T16:32:18+02:00SusanneAllgemeines<p>Es kann schnell passieren, dass man nicht mehr für sich selbst handeln oder entscheiden kann. Das kann die kurzfristige Isolierung während der Corona-Pandemie sein, ebenso wie ein unerwarteter Verkehrsunfall oder eine Erkrankung.</p> <p>Dann ist es wichtig, jemanden Vertrauenswürdiges zu haben, der für den Betroffenen als Vertreter handeln kann.</p>
<p>Weit verbreiteter Irrglaube ist, dass automatisch der Ehegatte vom Gesetz her bevollmächtigt ist. Das ist der Ehegatte nämlich gerade nicht. Es gibt zwar seit 01.01.2023 ein gesetzliches Notvertretungsrecht. Dieses gilt jedoch nur für Gesundheitsfragen für 6 Monate und ersetzt keine Vorsorgevollmacht. Diese Notvertretung muss von einem Arzt festgestellt und schriftlich bestätigt werden. Auch die eigenen Kinder sind nicht automatisch bevollmächtigt.</p>
<p>Nach Ablauf dieser 6 Monate wird dann vom Gericht ein Betreuer bestimmt.</p>
<p>Leider kann man nicht einfach einen "Einzeiler" mit dem Inhalt "XY soll sich um alles kümmern" aufsetzen. Eine solche Generalvollmacht ist im Rechtsverkehr unwirksam, weil die Rechtsprechung davon ausgeht, dass der Unterzeichner nicht genau weiß, wofür er seinen Bevollmächtigten überhaupt ermächtigt hat.</p>
<p>Deshalb muss eine solche Vorsorgevollmacht alle Gebiete beschreiben, auf denen eine Vertretung erfolgen soll.</p>
<p>Eine Vorsorgevollmacht ist zu unterscheiden von der Patientenverfügung. In der Patientenverfügung werden die medizinischen Maßnahmen für Krankheiten bzw. das Lebensende festgelegt und wer sich um deren Umsetzung kümmern soll. Auch eine Patientenverfügung darf nicht einfach nur lauten "alle Geräte abschalten, wenn das Leben nicht mehr lebenswert ist". Diese Formulierung wurde vom Bundesgerichtshof als nicht ausreichend angesehen, weil nur der Betroffene sagen kann, wann für ihn das Leben nicht mehr lebenswert ist. Deshalb muss auch eine Patientenverfügung möglichst passend zu den eigenen Lebensumständen formuliert werden.</p>
<p>Die Vorsorgevollmacht hingegen ist das "Ausweisdokument" dafür, dass der Vertreter auch für den Betroffenen handeln darf.</p>
<p>Für beide Dokumente gibt es eine Vielfalt an Regelungsmöglichkeiten, die jeweils auf die einzelne Person angepasst werden sollten. Hierzu sollte anwaltlicher Rat eingeholt werden.</p>https://blog.ra-richwien.de/index.php?post/2023/04/19/Warum-eine-Vorsorgevollmacht-wichtig-ist#comment-formhttps://blog.ra-richwien.de/index.php?feed/atom/comments/73Gleiches Entgelt ist gerade keine Verhandlungssacheurn:md5:1df2ddbc77e89a1da85480d62c82de092023-04-13T13:28:00+02:002023-04-19T16:13:59+02:00SusanneArbeitsrecht<p>Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied mit Urteil vom 16.02.2023 - 8 AZR 450/21 - dass Frauen einen Anspruch auf gleiche Bezahlung wie Männer haben.</p> <p>Nach diesem Urteil müssen Arbeitgeber Frauen das gleiche Entgelt zahlen wie Männern, wenn sie die gleiche Tätigkeit ausüben. Es kann gerade nicht mit dem Verhandlungsgeschick des Mannes begründet werden, wenn dieser ein höheres Entgelt bei der Einstellung herausverhandelt. Wird die Frau trotzdem schlechter bezahlt, so deutet dies auf eine Benachteiligung wegen des Geschlechts hin.</p>
<p>Geklagt hatte eine Außendienstmitarbeiterin, die trotz gleicher Tätigkeit monatlich ca. 500 € weniger bekam als ihr männlicher Kollege, obwohl der Einstellungszeitpunkt nur wenige Monate auseinander lag. Die beiden unteren Instanzen hatten die Klage der Frau abgelehnt. Erst das Bundesarbeitsgericht gab der Klage der Frau statt und verurteilte den Arbeitgeber zu einer Lohnnachzahlung von 14.500 € und einer Diskriminierungsentschädigung von 2.000 € wegen Benachteiligung der Klägerin aufgrund ihres Geschlechts.</p>
<p>Dem Arbeitgeber nützte auch das Berufen auf die Vertragsfreiheit nichts. Die Bundesarbeitsrichter sahen hier eine systematische Benachteiligung von Frauen und sahen in diesem Urteil ein Mittel um das "Gender Pay Gap" zu schließen. Das "Gender Pay Gap" ist der geschlechterspezifische Verdienstabstand zwischen Männern und Frauen, der in Deutschland im Jahre 2018 laut statistischem Bundesamt durchschnittlich 18 % betrug. Da der Gesetzgeber hier bisher keine wirksamen Regelungen auf den Weg brachte, wurde das Bundesarbeitsgericht ersatzweise tätig. Dieses Urteil wird als Meilenstein im Kampf um geschlechtergerechte Entgelte gefeiert.</p>
<p>Leider hat hierbei die Diskussion um Gendersternchen oder andere Schreibweisen, den Frauen bisher nichts gebracht, aber mit Diskussionen darüber kann man ja auch viele beschäftigen...</p>https://blog.ra-richwien.de/index.php?post/2023/04/13/Gleiches-Entgelt-ist-gerade-keine-Verhandlungssache#comment-formhttps://blog.ra-richwien.de/index.php?feed/atom/comments/72Pflicht des Arbeitgebers zur Zeiterfassungurn:md5:67bfab06266c3a6028c347e923346fca2023-04-13T13:08:00+02:002023-04-19T16:13:59+02:00SusanneArbeitsrecht<p>Mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13.09.2022 - 1 ABR 22/21 - wurde die europarechtliche Verpflichtung der Arbeitgeber zur vollständigen Zeiterfassung umgesetzt.</p> <p>Da der Gesetzgeber die EU-Vorgaben nicht umsetzte, sprach das Bundesarbeitsgericht. Schon 2019 hatte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden, dass die gesamte Arbeitszeit vollständig erfasst werden muss.</p>
<p>Damit sollen die bisher nicht erfassten Überstunden dokumentiert und auch dem Arbeitnehmer die Einforderung der Bezahlung angeordneter Überstunden erleichtert werden. Außerdem soll damit die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden eingehalten werden.</p>
<p>Dabei lässt das Bundesarbeitsgericht den Arbeitgebern die Wahl, welches Zeiterfassungssystem genutzt wird. Dies wird jedoch nicht das Ende von Homeoffice und Vertrauensarbeitszeit bedeuten.</p>
<p>Hier stellt sich aber nun die Frage, inwieweit ein Arbeitnehmer geleistete Überstunden vergütet verlangen kann und wie lange dies für die Vergangenheit gefordert werden kann.</p>
<p>Dies wird meistens von der Verfallklausel des Arbeits- bzw. Tarifvertrages ankommen. Hier ist die genaue Formulierung zu betrachten.</p>https://blog.ra-richwien.de/index.php?post/2023/04/13/Pflicht-des-Arbeitgebers-zur-Zeiterfassung#comment-formhttps://blog.ra-richwien.de/index.php?feed/atom/comments/71