Formularklausel im Mietvertrag: Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen durch den Mieter

Ein mieterfreundliches Urteil auf dem heiß umkämpften Wohnungsmarkt: Die Abwälzung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter mittels einer Klausel im Mietvertrag ist selbst dann unzulässig, wenn die Wohnung dem Mieter zu Beginn der Mietzeit renoviert überlassen wurde. Dies entschied das Landgericht Berlin, Urteil vom 09.03.2017 - Az. 67 S 7/17.