Die Werbung eines Internet-Versandhändlers mit einem Verzicht auf die gesetzliche Zuzahlung für medizinische Hilfsmittel ist kein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften. Deshalb ist sie zulässig. Das sagt der BGH in seinem Urteil vom 01.12.2016 - I ZR 143/15. Das ist doch mal eine verbraucherfreundliche Entscheidung.
Zuzahlungsverzicht von Internetshops für medizinische Hilfsmittel
Mittwoch, 23. August 2017. Permalink Internetrecht
Zuzahlungsverzicht ist zulässig
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