Diese Möglichkeit ist kaum bekannt und ich wurde erst in der Satiresendung "Die Anstalt" zum Thema Rente darauf aufmerksam. Wie Max Uthoff dort verkündete, versuchte man auch bei der Rentenversicherung zunächst, mich abzuwimmeln. Auf hartnäckiges Nachfragen bekam ich dann heraus, dass diese Zusatzbeiträge unter dem Stichwort "Ausgleich der Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente" heißt.

Dann mußte von dem beitragszahlungswilligen Arbeitnehmer zunächst ein Antrag bei der Rentenversicherung gestellt werden, damit ihm mitgeteilt wird, wie hoch seine Rentenminderung bei der vorzeitigen Inanspruchnahme ausfallen würde. Hierzu kam ein Formular zurück, dass vom Arbeitgeber auszufüllen war und die voraussichtlichen Einkünfte bis zum Renteneintritt bescheinigen sollte. Dann kam lange nichts. Und schließlich nach einigen Monaten kam die Auskunft der Rentenversicherung über die Summe X, die zum Ausgleich eingezahlt werden kann. Das war es also, was Max Uthoff mit dem langen Atem meinte ...

Nun kommt die nächste Klippe: wie sind diese Ausgaben in der Steuererklärung geltend zu machen. Auf Nachfragen beim Finanzamt wurde mir erklärt, dass hier eine Eintragung in Nr. 23 der Elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zu erfolgen hat. Ich bleibe da mal dran.

Vorteil bei einer Zahlung in die Rentenversicherung ist, dass die Einzahlungen insolvenzfest sind und beim Rentenbezug nur der Arbeitnehmeranteil an Sozialabgaben zu leisten ist. Dies kann auch bei der Frage nach dem einzusetzenden Vermögen im Kindes- oder Elternunterhalt interessant sein. Nachteilig ist natürlich, dass dieses Geld nach der Überweisung an die Rentenversicherung auch nicht rückholbar ist und man eine Wette auf das Erreichen eines hohen Lebensalters abschließt.