Sobald ein Käufer mithilfe eines Antrages auf Paypal-Käuferschutz sich den Kaufpreis für einen nicht gelieferten oder mangelhaften Artikel erstatten läßt, ist die Problematik für ihn oder sie nicht erledigt. Nach der Erstattung leben nämlich die Kaufpreisansprüche des Verkäufers wieder auf. Das bedeutet, sobald das Geld auf das Käuferkonto zurückgebucht wurde, kann der Verkäufer selbst den Käufer auf die Zahlung des Kaufpreises verklagen. Dies sagen die Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 22. November 2017 - VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16.
Das bedeutet, dass Paypal nicht den umfassenden Käuferschutz bieten kann, der bisher beworben wurde. Sobald sich ein Käufer wegen Nichtlieferung oder Mängeln den Kaufpreis erstatten lässt, muss er nun mit einer Kaufpreisforderung des Verkäufers rechnen. Hierzu könnten auch Inkassokosten des Verkäufers kommen, da sich der Käufer mit der Kaufpreiserstattung durch Paypal möglicherweise selbst in Verzug setzt. Andererseits trifft den Käufer auch ein Prozessrisiko bezüglich der verloren gegangenen (wahlweise einfach vor die Tür gestellten) bestellten Artikeln, anderen nicht gelieferten Artikeln bzw. den mangelhaften Artikeln.
Hierzu hat das EU-Parlament eine Verordnung verabschiedet, die den Mitgliedsstaaten 24 Monate Zeit zur Nachrüstung des nationalen Rechts lässt, um die Rechte von Verbrauchern strenger durchzusetzen. Dazu gehört, dass staatliche Kontrolleure auch befugt sein müssen, Testkäufe von Waren und Tests von Dienstleistungen durchzuführen (sog. "Mystery Shopping"), Warnhinweise im Internet anzuordnen oder Internet-Zugänge von Anbietern zu sperren. Auch müssen die staatlichen Stellen die Möglichkeit haben, von Registrierungsstellen Informationen über Webseiten-Inhaber und von Banken Angaben über die Identitäten unseriöser Geschäftemacher anzufordern. Ausgangspunkt dieser Beschlussfassung war eine Untersuchung der Europäischen Kommission, die mehr als 5000 Webseiten überprüfte, wobei 37 % der Anbieter von Waren und Dienstleistungen sowie Kredite gegen europäisches Verbraucherrecht verstießen.