Bei einem Verkehrsunfall, bei der ein anderer autofahrender Verkehrsteilnehmer zu 100 % schuld ist, sind alle Kosten (einschließlich der Rechtsanwaltskosten) von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu tragen. Um diese Kosten zu senken, haben die Haftpflichtversicherungen in großem Stil sich als Unfallregulierer präsentiert. Dies mag zunächst bequem sein, hat aber einen entscheidenen Nachteil: in der Regel kennt der Laie nicht alle seine Ansprüche nach einem Verkehrsunfall.

So beginnen die Haftpflichtversicherungen mit teilweise lächerlich niedrigen Schmerzensgeldern bei Körperschäden. Wenn sich der Geschädigte nicht wehrt, so bekommt er dann auch nicht mehr. Die weitergehenden Ansprüche wie Haushaltsführungsschaden, Ersatz von unfallbedingten Mehrkosten, Medikamenten- und Attestkosten, Zuzahlungen oder gar Ausgleich für Langzeitschäden oder Verdiensteinbußen werden oft verschwiegen oder kleingerechnet.

Beliebte Methode der Versicherungen ist bei Verletzungen auch, schnell ein Schmerzensgeld anzubieten und sich gleich eine Abfindungserklärung unterzeichnen zu lassen. Solche Erklärungen sollten nie ohne anwaltliche Überprüfung unterzeichnet werden, da damit auf alle weiteren Ansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung verzichtet wird.

Ähnlich sieht es bei reinen Sachschäden aus: auch hier wird ein Ersatzwagen kurzfristig zur Verfügung gestellt. Oft machen die Versicherungen eine eigene Begutachtung, die meist zum Nachteil des Geschädigten ausfällt. Bei einem reparierbaren Schaden wird die merkantile Wertminderung meistens verschwiegen. Die Kosten für das eventuell notwendige Herumfahren, um ein neues Fahrzeug zu finden, und die Anmeldekosten werden kaum von einer Haftpflichtversicherung ohne ausdrückliche Geltendmachung des Geschädigten ersetzt.

Dann wird der von der Versicherung spendierte Kaffee häufig sehr teuer...