Der Vermieter kann die Verjährungsfrist nicht durch eine Klausel im Vertrag verlängern. Für den Beginn der Verjährungsfrist ist das Datum der Rückgabe der Mietsache relevant. So kommt es häufig vor, dass Mietsachen schon kurz nach der Kündigung an den Mieter zurückgegeben werden. Dann fallen Mietende und der Beginn der Verjährungsfrist auseinander.
Mietvertrag kann nicht die gesetzliche Verjährung verlängern
Donnerstag, 14. Dezember 2017. Permalink Arbeitsrecht
Die Ansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren nach 6 Monaten, so der BGH in einem neueren Urteil. Vgl. Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 08.11.2017 - VIII ZR 13/17.