Mobilfunkunternehmen habe eine neue Methode gefunden, um schnell an ihren säumigen Kunden Geld zu verdienen. Das funktioniert bei Menschen, die ihre Kontobewegungen nicht regelmäßig und häufig genug beobachten und bei denen das Girokonto nicht gedeckt ist oder der Dispo-Rahmen ausgeschöpft ist. Die Mobilfunkunternehmen ziehen die monatlichen Gebühren per Lastschrift ein. Bei ungedecktem Girokonto oder ausgereiztem Dispo-Kredit bucht die Bank die Lastschriftsumme wieder zurück. Die Benachrichtigung über die Nichteinlösung der Lastschrift findet sich beim Online-Banking regelmäßig in den Mitteilungen der Bank im Online-Konto bzw. auf den Kontoauszügen.

Der Mobilfunkanbieter schickt nun binnen weniger Tage, meist sind es 2-3 Tage, die erste Mahnung auf das Mailkonto. Diese Mahnungen landen häufig im Spam-Filter, der zwar regelmäßig kontrolliert werden sollte. Das macht aber nicht jeder. Nur wenige Tage später, auch wieder nur 2-3 Tage kommt die zweite Mahnung mit einer sehr knappen Zahlungsfrist von 3-5 Tagen. Nach Ablauf dieser Frist kommt die dritte und letzte Mahnung mit einer Zahlungsfrist von 3 Tagen und der Kündigungsandrohung. Nach Ablauf dieser drei Tage kommt dann sofort die außerordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs.

Parallel wird der Vorgang an ein Inkassounternehmen abgegeben, das sofort die ausstehenden Summen plus saftige Gebühren (in Höhe von Rechtsanwaltsgebühren) in Rechnung stellt. Das ist meist verbunden mit einem in sehr harten Tönen formulierten Schreiben und der Androhung weiteren Ungemachs.

Besonders teuer wird es, wenn schon unbemerkt die außerordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs erklärt wurde. Dann wird nämlich neben den ausstehenden monatlichen Gebühren und den Inkassogebühren gleichzeitig noch ein saftiger Schadensersatz bis zum Ende der Vertragslaufzeit berechnet. Auch hierauf werden dann nochmals Inkassogebühren fällig. Dann kann dies schnell zu Forderungen im vierstelligen Bereich führen. Betont werden muss: dieses Vorgehen ist vollkommen legal. Ob es fair ist, steht auf einem anderen Blatt...

Das besonders Hinterhältige an dem Vorgehen ist, dass meist nach der ersten Mahnung dem Kunden schon der Netzzugang abgestellt wird. Logischerweise können die meisten dann nicht mehr auf ihre Mail- und Bankaccounts zugreifen, da ja alle Paßwörter im Gerät gespeichert sind und man nicht mehr ins Netz kommt. Da es aber theoretisch die Möglichkeit gibt, sich über einen anderen Anbieter (ein Internet-Café in dem man niemals Online-Banking machen sollte oder der nette Nachbar), gelten die Schreiben des Mobilfunkanbieters als zugestellt.

Eine weitere Abzock-Masche ist das Abwarten der Mobilfunkanbieter mit der außerordentlichen Kündigung und zwar dann, wenn sich der Vertrag wenige Monate nach dem Nichtzahlen der Monatsentgelte um ein Jahr verlängert. Besonders geldgierige Mobilfunkanbieter warten ab bis der Vertrag sich um ein Jahr verlängert und erklären ein oder zwei Tage später die außerordentliche Kündigung. Das hat für den Mobilfunkanbieter den netten Nebeneffekt, dass er nochmal für ein ganzes Jahr die entgangenen Grundgebühren und ggf. einen Gewinnanteil für die variablen Gebühren als Schadensersatz zusätzlich geltend machen kann und darauf natürlich auch nochmal Inkassogebühren durch sein Inkassounternehmen aufschlagen lassen kann. In der Regel kommt hier ein weiterer höherer dreistelliger Betrag zu den obigen Forderungen. DAS IST ABZOCKE IN PERFEKTION!

Solche Vorgehensweisen sind leider die Kehrseite davon, dass man selbst auch online geschlossene Verträge per Mail kündigen kann. Dies wird gnadenlos gegen die nicht ganz so ordentlichen Verbraucher ausgespielt...