Wer einem Betrug zum Opfer gefallen ist und per Western Union Zahlungen ins Ausland geleistet hat, kann innerhalb einer sehr kurzen Zeitspanne Antrag auf teilweise Erstattung der Zahlungen stellen. Wie gesagt, Fristende ist der 12.02.2018, für den Eingang auf dem Postweg, da der Eingangsstempel beim Department of Justice maßgebend ist. Die Forderung kann auch unter der Adresse www.westernunionremission.com als "Petition for Remission" gegenüber dem Unternehmen Gilardi & Co geltend gemacht werden.

Die amerikanischen Ermittlungsbehörden und der Zahlungsdienstleister Western Union haben sich auf die Ausschüttung von 586 Mio. US-Dollar an Betrugsopfer geeinigt. Die Rückzahlungen stehen ausdrücklich auch Nicht-US-Bürgern zu. Die Prüfung der Ansprüche richtet sich nach dem jeweiligen Land der Vertragsabschlüsse und kann bis zu einem Jahr dauern.

Die Zeitspanne für die Zahlungen ist vom 1.1.2004 bis zum 19.1.2017 und betrifft Menschen, denen vorgespiegelt wurde, sie hätten wertvolle Preise wie hohe Geldpreise oder Autos gewonnen und müßten nun eine Anzahlung für den Transport, Steuern oder Wertversand leisten. Die Entschädigung umfaßt auch Opfer von "Romance Scam" und richtet sich vor allem an Nutzer von Online-Kontaktbörsen, in denen ein vermeintlicher Interessent Geldnot und z. B. Bedrohungen für sich und seine Familie oder einen Existenzaufbau vorgaukelten.

Da kann doch Deutschland mit der fehlenden Kapitalabschöpfung bei großen Betrügereien wieder einmal nur neidvoll hinterherschauen. Wo ist der deutsche Gesetzgeber beim VW-Skandal, wenn es darum geht, den Käufern eines nun deutlich weniger wertvollen Dieselfahrzeugs bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche zu helfen? Und das, wo VW gerade wieder einmal mit Umsatzsteigerungen geprotzt hat.