Der Paypal-Käufer- bzw. Verkäuferschutz funktioniert nur dann, wenn man sich als Kunde ganz strikt an die zahlreichen von Paypal vorgegebenen Vorschriften hält. Sobald man von diesen Vorschriften abweicht, ist der Schutz dahin. Das haben schon zahlreiche Käufer und Verkäufer mit schmerzhaften finanziellen Folgen lernen müssen, da Betrüger bewußt Lücken im System ausnutzen.

Erste Falle für Käufer: kein "gültiger Versandbeleg". Die Ware entspricht nicht den Vorstellungen und der Käufer sendet sie zurück. Nur bei einer Versandart mit "gültigem Versandbeleg" greift der Käuferschutz überhaupt. Ein "gültiger Versandbeleg" muß Namen und Adressen von Käufer und Verkäufer enthalten und zwar genau so, wie sie in den Paypal-Transaktionsdetails stehen sowie Datum des Versandes. Wird Ware z. B. nur per Maxibrief zurückgeschickt, so hat der Käufer nur eine Portoquittung und der Käuferschutz ist hin. Auch ein Beleg für ein Päckchen ohne Nachweis reicht nicht aus.

Zweite Falle für Käufer: "Geld an Freunde senden". Mit der Paypal-Sonderfunktion "Geld an Freunde senden" können provisionsfrei Geldbeträge an Verwandte und Freunde übertragen werden. Diese Funktion darf aber nicht für das Bezahlen von Waren benutzt werden. Wird sie dennoch entgegen der Geschäftsbedingungen für das Bezahlen von Waren genutzt, gibt es keinen Käuferschutz. Das machen sich gerissene Betrüger zunutze, schalten Verkaufsanzeigen bei ebay-Kleinanzeigen oder anderen Plattformen und akzeptieren nur Zahlungen über die "Freunde"-Funktion. Von diesen Angeboten sollte man die Finger lassen, da hier der Totalverlust des Kaufpreises riskiert wird.

Erste Falle für Verkäufer: Versand als unversichertes DHL-Päckchen. Wer als Verkäufer Waren als unversicherte DHL-Päckchen verschickt, riskiert die Behauptung unehrlicher Kunden, die Ware sei nie angekommen. Die unehrlichen Kunden machen dann Käuferschutz geltend, die Kaufsumme wird dem Verkäufer wieder weggenommen. Wenn der Verkäufer nun selbst Verkäuferschutz begehrt, wird der abgelehnt, weil ein "gültiger Versandbeleg" (vgl. Erste Falle für Käufer) fehlt. Der Verkäufer bekommt dann kein Geld.

Zweite Falle für Verkäufer: Versenden an abweichende Lieferadressen. Bei Paypal gibt es keinen Verkäuferschutz, wenn an eine abweichende Lieferadresse versandt wird. Hier ist es meist so, dass die Ware zunächst bezahlt wird. Der Kunde fragt dann an, ob die Ware gleich zu einer anderen Person (Verwandte, Freunde, etc.) geschickt werden kann. Da das Geld da ist, schicken arglose Verkäufer die Waren dann an den gewünschten Ort, natürlich auch mit einem "gültigen Versandbeleg". Dann behauptet der Käufer, er habe die Ware nicht erhalten und macht Käuferschutz geltend. Damit haben unehrliche Käufer Ware und Geld. Der Käuferschutz bei Paypal greift nur, wenn an die Adresse versendet wird, die in den Transaktionsdetails steht. Deshalb sollten Verkäufer auch nur dorthin Waren versenden.

Dritte Falle für Verkäufer: "Geld an Freunde senden"-Zahlung akzeptieren. Wer als Verkäufer Provisionen sparen will oder mit dem Käuferschutz durch unehrliche Kunden schlechte Erfahrungen gemacht hat, versucht häufig nur noch Zahlungen durch "Geld an Freunde senden" zu akzeptieren. Dies ist eine ganz schlechte Idee. Gerade bei Identitätsdiebstahl oder gehackten Konten stehen Verkäufer dann vollkommen schutzlos da. Der unschuldige Dritte, dessen Konto mißbraucht wurde, erhält sein Geld wegen unberechtigten Kontozugriffs zurück. Der Verkäuferschutz greift nicht, da über "Geld an Freunde senden" bezahlt wurde. Damit ist der Verkäufer Ware und Geld los.

Vierte Falle für Verkäufer: Übergabe der Waren an vermeintliche Verwandte. Hierbei handelt es sich um eine Variante des Dreiecksbetruges. Dieser läuft in der Regel wie folgt: Person1 (P1) sieht in einem Anzeigenportal das Angebot eines neuen Laptops von Person2 (P2) für 500 €. P1 weiß nicht, dass P2 ein Betrüger ist und das Laptop überhaupt nicht existiert. P1 kauft das Laptop zu dem Preis von 500 €. Person3 (P3) bietet wirklich ein neues hochwertiges Laptop für 500 € an. Sofort nach dem vermeintlichen "Verkauf" (des nicht existierenden Laptops) an den arglosen P1 meldet sich der Betrüger P2 bei dem wirklichen Anbieter P3 und kauft das Laptop. Der Betrüger P2 bittet nun den arglosen P1 die 500 € für das Laptop auf das Paypal-Konto seines angeblichen Verwandten P3 zu übersenden. Das macht der arglose P1 auch. P3 hat die Zahlung erhalten und will nun das Laptop losschicken. Nun schreibt der Betrüger P2 dem Verkäufer P3, dass ein Verwandter des arglosen P1 das Laptop abholen werde. Der Betrüger P2 gibt sich als Verwandter des arglosen P1 aus und bekommt das Laptop vom Verkäufer P3 ausgehändigt. Nun ist nicht der arglose P1 der Dumme, denn er kann bei Paypal einen Käuferschutzfall eröffnen. Der wirkliche Geschädigte ist der Verkäufer P3, denn er hat das Laptop persönlich übergeben und hat damit keinen Käuferschutz. Deshalb sollte man über Paypal bezahlte Artikel nur versenden (mit "gültigem Versandbeleg") und nicht an den wirklichen Käufer persönlich übergeben. Wer eine persönliche Übergabe durchführt, sollte immer daran denken, dass er damit aus dem Paypal-Verkäuferschutz herausfällt (ausdrücklich in der Verkäuferschutzrichtlinie beschrieben) und nicht mehr abgesichert ist. Da hilft auch nicht das Vorlegen des Ausweises des Käufers.

Wenn man diese Fallstricke vermeidet, ist Paypal ein sicheres Zahlungssystem. Wermutstropfen daran ist aber immer noch die ausufernde Datensammlung!