Das OLG Stuttgart hat mit Beschluss vom 07.09.2022 - 4 W 75/22 - beschlossen, den Antrag von Schülereltern zurückzuweisen. Die Schülerinnen waren in einer Waldorf-Schule. Im Zusammenhang mit Corona gab es Meinungsäußerungen der Eltern gegenüber Lehrkräften und Schulleitung, so z. B. dass diese "alle menschenverachtenden Maßnahmen und Verordnungen durchsetzen", "Verbrechen gegen die Menschlichkeit begehen" und dass der Verdacht bestehe, es "bereite einzelnen Lehrkräften Freude, Kinder zu erniedrigen und zu belehren". Hinzu kamen noch konkrete Drohungen der Eltern.

Dies ließ die Schule nicht lange auf sich sitzen und kündigte die Schulverträge der beiden Töchter wegen unzureichendem Vertrauensverhältnis, was nach Schulvereinbarung auch möglich war. Die Eltern begehrten dagegen einstweiligen Rechtsschutz beim Oberlandesgericht. Dieses wies die Anträge ab, so dass die Schülerinnen nun wieder auf öffentliche Schulen gehen müssen.

In dem Beschluss wurde die Bindung der Schülerinnen und deren gute Integration in die Klassen angesprochen. Auch die Meinungsfreiheit der Eltern wurde angesprochen. Das Gericht stellte fest, dass die Kündigung der Schulvereinbarung nicht dazu diente, einen kritischen Diskurs zu unterbinden, sondern aufgrund es in Art und Maße vollkommen haltlosen und unangemessenen Verhaltens der Eltern mit verschwörungstheoretischen Anleihen, u. a. mit konkreten Drohungen und Unterstellungen gegenüber einzelnen Lehrkräften. Schwerer wog es daher für das Gericht, dass eine Waldorf-Schule auf ein individuelles Betreuungskonzept abstellt, dass auf einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Eltern beruht. Diese war hier nicht mehr gegeben, so dass die Eltern ihren Töchtern einen Bärendienst erwiesen haben.

Mit dieser Entscheidung vor Augen, sollten wir uns alle gemeinsam bemühen, wieder zu einem sachlichen Ton beim Aufeinandertreffen gegensätzlicher Meinungen zu finden und konstruktiv nach Lösungen zu suchen.