Nach diesem Urteil müssen Arbeitgeber Frauen das gleiche Entgelt zahlen wie Männern, wenn sie die gleiche Tätigkeit ausüben. Es kann gerade nicht mit dem Verhandlungsgeschick des Mannes begründet werden, wenn dieser ein höheres Entgelt bei der Einstellung herausverhandelt. Wird die Frau trotzdem schlechter bezahlt, so deutet dies auf eine Benachteiligung wegen des Geschlechts hin.

Geklagt hatte eine Außendienstmitarbeiterin, die trotz gleicher Tätigkeit monatlich ca. 500 € weniger bekam als ihr männlicher Kollege, obwohl der Einstellungszeitpunkt nur wenige Monate auseinander lag. Die beiden unteren Instanzen hatten die Klage der Frau abgelehnt. Erst das Bundesarbeitsgericht gab der Klage der Frau statt und verurteilte den Arbeitgeber zu einer Lohnnachzahlung von 14.500 € und einer Diskriminierungsentschädigung von 2.000 € wegen Benachteiligung der Klägerin aufgrund ihres Geschlechts.

Dem Arbeitgeber nützte auch das Berufen auf die Vertragsfreiheit nichts. Die Bundesarbeitsrichter sahen hier eine systematische Benachteiligung von Frauen und sahen in diesem Urteil ein Mittel um das "Gender Pay Gap" zu schließen. Das "Gender Pay Gap" ist der geschlechterspezifische Verdienstabstand zwischen Männern und Frauen, der in Deutschland im Jahre 2018 laut statistischem Bundesamt durchschnittlich 18 % betrug. Da der Gesetzgeber hier bisher keine wirksamen Regelungen auf den Weg brachte, wurde das Bundesarbeitsgericht ersatzweise tätig. Dieses Urteil wird als Meilenstein im Kampf um geschlechtergerechte Entgelte gefeiert.

Leider hat hierbei die Diskussion um Gendersternchen oder andere Schreibweisen, den Frauen bisher nichts gebracht, aber mit Diskussionen darüber kann man ja auch viele beschäftigen...