Erlaubt ist nur unmittelbares Rückwärtseinparken ("Rangieren") sowie Rückwärtseinfahren aus einem Grundstück auf die Straße.
Tag - Richtung
Donnerstag, 1. Februar 2024
Rückwärtsfahren in Einbahnstraße verboten
Donnerstag, 1. Februar 2024. Verkehrsrecht