Mit dem 18. Geburtstag ändert sich für Schüler, Auszubildende und Studierende einiges bei den Unterhaltsansprüchen. Sie sind jetzt im Rechtsdeutsch bis zum Abschluss der Ausbildung "privilegiert volljährige Kinder".
Mai 2019 (1)
Dienstag, 7. Mai 2019
Volljährig - was ändert sich beim Kindesunterhalt?
Dienstag, 7. Mai 2019. Familienrecht