Nur vorab: das ist Realsatire wie sie leibt und lebt.

Nachdem der Kläger knapp zwei Jahre lang in der Mitte seines Boxspringbettes nächtigte, bildete sich dort eine deutliche Mulde. Deshalb hielt der Kläger das Bett für mangelhaft und wollte sein Geld zurück. Die Richter sahen das anders: nicht das Bett, sondern die klägerische Schlafposition sei mangelhaft. Das Boxspringbett, bestehend aus zwei Matratzen nebeneinander sowie einem Topper zum Abdecken der Besucherritze, sei nicht darauf angelegt, dass in der Mitte geschlafen werde. Ein Doppelbett aus zwei Matratzen sei darauf angelegt, dass einer rechts und einer links schlafe. Alleinschläfer, die da sicherlich klar im Nachteil seien, könnten dies aber ganz leicht ausgleichen, indem sie im Bett regelmäßig die Seiten wechseln. Alles andere stelle eine sachwidrige Nutzung des Bettes dar, welche in etwa mit einem Dauerhüpfen zu vergleichen seien. Daran ändere auch ein vorgelegtes Werbefoto nichts, auf dem sich ein Model nicht nur auf dem streitgegenständlichen Bettmodell, sondern sogar noch in dessen Mitte räkelt.

Und die Moral von der Geschicht: zum einen seien solche Werbefotos ähnlich aussagekräftig wie die Abgas- und Verbrauchswerte in den Werbeprospekten der Automobilindustrie (das ist zumindest keine Satire!). Und zum anderen: die Dame hat sich erkennbar nicht in einer Schlafposition befunden.

Deshalb Augen auf beim Boxspringbettenkauf, nicht dauerhaft auf solchen Betten hüpfen und schön als Alleinschläfer regelmäßig die Seiten wechseln...