Wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer kündigt, stellt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer meistens bis zum Ende der Kündigungsfrist frei. Das soll regelmäßig Schaden vom Betrieb fernhalten. Wenn der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage erhebt, die sich meistens länger zieht als die Kündigungsfrist, hat der Arbeitnehmer nach dem Ablauf der Kündigungsfrist Ansprüche auf Annahmeverzugslohn.