Dienstag, 13. Februar 2018

Fristverlängerung für Betrugsopfer, die Geld mit dem Zahlungsdienst Western Union ins Ausland verschickt haben, wurde bis 31. März 2018 verlängert!

Betroffene können nun bis zum 31. März Rückzahlungsanträge beim US-amerikanischen Department of Justice stellen. Damit wurde die ursprünglich kurze Frist bis zum 12. Februar 2018 nun um anderthalb Monate verlängert.

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Mittwoch, 7. Februar 2018

Wann sind Vertragsstrafen im Arbeitsrecht unwirksam?

Die meisten Arbeitsverträge sehen inzwischen Vertragsstrafenregelungen, häufig in Höhe eines halben oder ganzen Bruttomonatsentgeltes, vor. Dies beinhaltet z. B. unentschuldigtes Fehlen, Nichtantritt der Arbeitsstelle bei Vertragsbeginn, Vorliegen eines Grundes für eine fristlose Kündigung oder Nichteinhaltung der Kündigungsfrist. Besonders in der Leiharbeit und im Reinigungsgewerbe sind die Unternehmen schnell dabei, eine Vertragsstrafe vom betroffenen Arbeitnehmer einzufordern. Da die Regelungen in den Arbeitsverträgen die Arbeitgeber oft übersichern, hat das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil die Kriterien für die Unwirksamkeit einer arbeitsrechtlichen Vertragsstrafenregelung festgelegt, vgl. BAG, Urteil vom 24.08.2017 - 8 AZR 378/16.

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Dienstag, 30. Januar 2018

Betrugsopfer, die Geld mit dem Zahlungsdienst Western Union ins Ausland versendet haben, haben Chance auf Rückzahlung

Laut Mitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz können Betroffene Rückzahlungsantrag beim US-amerikanischen Department of Justice stellen. Die Frist ist sehr kurz. Fristende ist der 12.02.2018 (Eingangsstempel). Anträge können auch elektronisch gestellt werden.

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Donnerstag, 25. Januar 2018

Handwerker haften für eingebaute mangelhafte Materialien. Wie kann ein Handwerker Regress an seinen Lieferanten nehmen?

Beim Regress ist zwischen Kaufverträgen auf der einen Seite und Werkverträgen auf der anderen Seite zu unterscheiden. Seit 2018 kann der der Handwerker nach § 445 a BGB seinen Lieferanten für Aufwendungen nach § 439 Absätze 2 und 3 BGB in Regreß nehmen. Die Neuregelung sichert, dass der Handwerker als Letztverkäufer nicht auf den zur Nacherfüllung erforderlichen Servicekosten sitzen bleibt. Für das tägliche Leben bedeutet das, das zukünftig die Lieferanten von Baumaterialien und -teilen die Servicekosten für den Ein- und Ausbau sowie das mangelfreie Ersatzprodukt tragen müssen. Das betrifft vor allem die Lieferanten von Baumaterialien wie z. B. Fenster, Fliesen, Heizungs- und Sanitärbedarf, Solarzellen, Wärmepumpen. Beleuchtungen, Schaltungen, etc.

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Donnerstag, 18. Januar 2018

Mehr vom Projekt Piepmatz-Mensa

An den Futterstellen haben sich schon 28 verschiedene Vogelarten eingefunden.

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Mittwoch, 10. Januar 2018

Projekt Piepmatz-Mensa

Oder warum müßten Meisenknödel eher Spatzenknödel heißen...

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Montag, 8. Januar 2018

Wie Mobilfunkunternehmen ihre Kunden richtig abzocken

Mobilfunkkunden tappen schnell in die Falle bei ungedecktem Girokonto:

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Donnerstag, 21. Dezember 2017

Alle Jahre wieder ... weihnachtet es sehr

Die juristischen Jahresendzeitproblematiken kehren auch dieses Jahr getreu wieder - der Versicherungsschutz und die Weihnachtsfeiern.

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