Donnerstag, 20. Oktober 2022

Wo sind die Grenzen der Meinungsfreiheit?

Nach Corona melde ich mich mit einem Blogbeitrag zurück, der sich auch wieder auf Corona bezieht. Ich hoffe, das ist Anlass wieder miteinander zu reden, statt übereinander...

Das OLG Stuttgart hat mit Beschluss vom 07.09.2022 - 4 W 75/22 - beschlossen, den Antrag von Schülereltern zurückzuweisen. Die Schülerinnen waren in einer Waldorf-Schule. Im Zusammenhang mit Corona gab es Meinungsäußerungen der Eltern gegenüber Lehrkräften und Schulleitung, so z. B. dass diese "alle menschenverachtenden Maßnahmen und Verordnungen durchsetzen", "Verbrechen gegen die Menschlichkeit begehen" und dass der Verdacht bestehe, es "bereite einzelnen Lehrkräften Freude, Kinder zu erniedrigen und zu belehren". Hinzu kamen noch konkrete Drohungen der Eltern.

Dies ließ die Schule nicht lange auf sich sitzen und kündigte die Schulverträge der beiden Töchter wegen unzureichendem Vertrauensverhältnis, was nach Schulvereinbarung auch möglich war. Die Eltern begehrten dagegen einstweiligen Rechtsschutz beim Oberlandesgericht. Dieses wies die Anträge ab, so dass die Schülerinnen nun wieder auf öffentliche Schulen gehen müssen.

In dem Beschluss wurde die Bindung der Schülerinnen und deren gute Integration in die Klassen angesprochen. Auch die Meinungsfreiheit der Eltern wurde angesprochen. Das Gericht stellte fest, dass die Kündigung der Schulvereinbarung nicht dazu diente, einen kritischen Diskurs zu unterbinden, sondern aufgrund es in Art und Maße vollkommen haltlosen und unangemessenen Verhaltens der Eltern mit verschwörungstheoretischen Anleihen, u. a. mit konkreten Drohungen und Unterstellungen gegenüber einzelnen Lehrkräften. Schwerer wog es daher für das Gericht, dass eine Waldorf-Schule auf ein individuelles Betreuungskonzept abstellt, dass auf einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Eltern beruht. Diese war hier nicht mehr gegeben, so dass die Eltern ihren Töchtern einen Bärendienst erwiesen haben.

Mit dieser Entscheidung vor Augen, sollten wir uns alle gemeinsam bemühen, wieder zu einem sachlichen Ton beim Aufeinandertreffen gegensätzlicher Meinungen zu finden und konstruktiv nach Lösungen zu suchen.

Donnerstag, 16. September 2021

Eigenmächtige Vertragsverlängerung von Fitnessstudios vor BGH

Viele Fitnessstudios, insbesondere größere Ketten, versuchten in der letzten Zeit ihren Kunden Vertragsverlängerungen für die coronabedingten Schließzeiten aufzunötigen.

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Mittwoch, 17. Februar 2021

Jobcenter muss als Sachleistung wöchentlich 20 FFP2-Masken oder 129 € monatlich zusätzlich gewähren

Das Sozialgericht Karlsruhe entschied mit Beschluss am 11.02.2021 - Az. S 12 AS 213 /21 ER - in einem Eilverfahren, dass bis zum Sommeranfang am 21.06.2021 das Jobcenter wöchentlich allen ALG2-Leistungsberechtigten (Hartz-IV-Empfängern) 20 FFP2-Masken zur Verfügung stellen muss oder das Jobcenter monatlich 129 € zusätzlich zahlen muss. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

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Mittwoch, 27. Januar 2021

Anspruch auf gleiches Entgelt für Frauen nun leichter einklagbar

Das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urt. v. 21.01.2021 - 8 AZR 488/19) hat entschieden, dass bei geringerem Entgelt einer Frau gegenüber dem Vergleichslohn einer männlichen Person regelmäßig widerlegbar vermutet wird, dass die Frau wegen ihres Geschlechts benachteiligt wird.

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Dienstag, 19. Januar 2021

Neue Entscheidung des Thüringer Landessozialgerichts: Jobcenter muss bedürftigen Schülern bis zu 500,00 € für Computer und Drucker mit drei Patronen erstatten

Gerade im Lockdown müssen die Rechte der Schwachen, nämlich der schulpflichtigen Kinder, auf Bildung und Chancengleichheit gewahrt werden. Das ist nur möglich, wenn die Schüler auch die Möglichkeit haben, sich digital am Unterricht zu beteiligen.

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Mittwoch, 9. September 2020

Facebook-Konto gehört zum digitalen Nachlass

Das Facebook-Konto ist Teil der Erbschaft. Damit ergeben sich Ansprüche der Erben gegen den Konzern.

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Mittwoch, 22. April 2020

OLG Dresden stellt fest, dass Sparkasse Leipzig zu wenig Zinsen an "Prämiensparer" zahlte und keine Verjährung vorliegt

Über die Jahre haben sich hier bei einzelnen Kunden häufig vierstellige Beträge angesammelt, die die Sparkasse nicht an ihre Kunden auszahlte. Das sind keine "Peanuts", wie die klagende Verbraucherzentrale Sachsen feststellte.

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Samstag, 14. März 2020

Zinsen bei Sparverträgen und Krediten oft fehlerhaft zum Kundennachteil

Vielen Bankkunden wurden im letzten Jahr lukrative alte Verträge, die Prämiensparverträge, gekündigt. Ob die jeweilige Kündigung wirksam ist, hängt von den einzelnen Bedingungen des jeweiligen Vertrages ab. Dabei werfen die Verbraucherzentralen den betreffenden Banken eine Zinsberechnung zum Nachteil der Kunden vor. Das bedeutet: vielen Bankkunden steht eine hohe Zinsnachzahlung zu. Hierüber berichtete auch schon die ARD am 02.09.2019 in der Sendereihe "Die Story im Ersten" unter dem Titel "Der rote Riese zockt ab - Wie Sparkassen bei den Zinsen tricksen".

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